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Urteil Mietrückforderung
Schlagworte
Mietrückforderung; Verstoß gegen § 5 WiStG
Leitsatz
Bei Vereinbarung einer überhöhten Miete im laufenden Mietverhältnis bedarf es zur Beurteilung der Verwirklichung des Tatbestandes von § 5 WiStG der Feststellung, daß die Mangellage an vergleichbarem Wohnraum zumindest mitursächlich für die Vereinbarung war (entgegen LG Berlin, ZK 62, GE 2001, 554).
(Leitsatz der Redaktion)
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