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Urteil Mietminderungsausschluß
Schlagworte
Mietminderungsausschluß; vorbehaltlose Mietzahlung trotz Mangelkenntnis
Leitsatz
Vor der Mietrechtsreform war nach allgemeiner Ansicht in Literatur und Rechtsprechung der Mieter in entsprechender Anwendung des § 539 BGB a. F. nicht zur Mietminderung berechtigt, wenn er in Kenntnis des nach Übergabe der Mietsache entstandenen Mangels längere Zeit die Miete vorbehaltlos weitergezahlt hat. Das gilt nunmehr in entsprechender Anwendung des § 536 b BGB in der Fassung des Mietrechtsreformgesetzes fort.
(Leitsatz der Redaktion)
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