« zurück zur Suche
Urteil Mietminderung für Gewerberäume wg. nicht ausreichender Temperaturen
Schlagworte
Mietminderung für Gewerberäume wg. nicht ausreichender Temperaturen; Beheizung und offene Kneipentür
Leitsätze
1. Liegen die Raumtemperaturen in einer Kaffee- und Bierbar in den Wintermonaten deutlich unter 20 Grad, ist eine Minderung der Bruttomiete von mindestens 35 % gerechtfertigt.
2. Der Mieter von Geschäftsräumen in einer Einkaufspassage ("Mall") ist wegen des Anziehungseffekts berechtigt, die Tür zur Mall auch im Winter offenstehen zu lassen.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat