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Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch; Duldung von Erhaltungsmaßnahmen; unmögliche Wiederherstellung
Leitsätze
1. Der Mieter hat die Entfernung einer Balkonverglasung zu dulden, wenn ohne die Demontage eine Instandsetzung von Fassadenteilen des Hauses nicht möglich ist. 2. Der Mieter kann die Wiederanbringung der Balkonverglasung dann nicht verlangen, wenn das aus Denkmalschutzgründen behördlich untersagt ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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