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Urteil Mieterhöhung nach Modernisierung bei fehlender Modernisierungsankündigung
Schlagworte
Mieterhöhung nach Modernisierung bei fehlender Modernisierungsankündigung; Modernisierungsduldung
Leitsatz
Eine Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung setzt eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung i. S. d. § 554 Abs. 3 BGB voraus, es sei denn, der Mieter hat die Maßnahmen geduldet.
§ 559 b Abs. 2 Satz 2 (Verschiebung der Mieterhöhung um sechs Monate) bezieht sich nur auf die Folgen einer unterlassenen bzw. zu niedrigen Ankündigung der zu erwartenden Mieterhöhung, nicht auf die gänzlich unterbliebene bzw. fehlerhafte Modernisierungsankündigung. (Leitsatz der Redaktion)
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