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Urteil Mieter muß bei Schwammbefall Untersuchungen dulden
Schlagworte
Mieter muß bei Schwammbefall Untersuchungen dulden
Leitsätze
1. Besteht lediglich der Verdacht auf Schwammbefall der Mietwohnung, ist der Vermieter auf das Endoskopieverfahren zu verweisen.
2. Ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von Schwammbefall auszugehen, ist auch bei einer bewohnten Wohnung der Mieter verpflichtet, die Aufnahme des Fußbodens und vollständige Freilegung der Balken zu dulden.
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