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Urteil Konkretisierung einer unwirksamen Betriebskostenvereinbarung durch Abrechnung und Zahlung
Schlagworte
Konkretisierung einer unwirksamen Betriebskostenvereinbarung durch Abrechnung und Zahlung
Leitsatz
Ist im Mietvertrag ohne Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV geregelt, daß der Mieter die "Nebenkosten" zu tragen habe, kann eine wirksame Vereinbarung durch die erste Betriebskostenabrechnung und die Zahlung des Saldos durch den Mieter nachgeholt werden. (Leitsatz der Redaktion)
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