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Urteil Klagebefugnis der Gesellschafter einer GbR
Schlagworte
Klagebefugnis der Gesellschafter einer GbR; BGB-Gesellschaft
Leitsätze
1. Alle Gesellschafter einer GbR können im Wege gewillkürter Prozeßstandschaft Ansprüche der Gesellschaft im eigenen Namen geltend machen.
2. Die Voraussetzungen der gewillkürten Prozeßstandschaft sind im Wege des Freibeweises von Amts wegen zu prüfen.
(Leitsätze der Redaktion)
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