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Urteil Keine Minderung bei nur möglicher Verweigerung der Gaststättenkonzession
Schlagworte
Keine Minderung bei nur möglicher Verweigerung der Gaststättenkonzession
Leitsatz
Eine Minderung des Mieters einer Gaststätte kommt nicht in Betracht, wenn nur möglicherweise eine Erlaubnis zum Betrieb der Gaststätte wegen fehlender behindertengerechter Toiletten verweigert worden wäre, eine solche Erlaubnis aber nicht beantragt wurde. (Leitsatz der Redaktion)
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