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Urteil Keine Minderung bei folgenlosem Verstoß gegen Zweckentfremdungsverbot
Schlagworte
Keine Minderung bei folgenlosem Verstoß gegen Zweckentfremdungsverbot; Nutzungsbeschränkungen
Leitsatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können behördliche Nutzungsbeschränkungen (etwa wegen eines Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot) nur dann zur Mietminderung führen, wenn entweder die konkrete Androhung einer behördlichen Maßnahme vorliegt oder ein Untersagungsbescheid ergangen ist. (Leitsatz der Redaktion)
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