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Urteil Keine Genehmigung zum Fällen eines gesunden Baums
Schlagworte
Keine Genehmigung zum Fällen eines gesunden Baums
Leitsätze
1. Auch der Grundstücksnachbar kann eine Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung eines Baums beantragen. 2. Bei einem gesunden Baum reicht die bloße Möglichkeit einer Schädigung, etwa des Mauerwerks, nicht aus, eine Fällgenehmigung zu erlangen.
(Leitsätze der Redaktion)
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