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Urteil Kein mündlicher Mietvertrag bei Vereinbarung der Schriftform
Schlagworte
Kein mündlicher Mietvertrag bei Vereinbarung der Schriftform
Leitsatz
Übersendet nach mündlicher Einigung in wesentlichen Punkten der Vermieter dem Mieter ein unterzeichnetes Vertragsexemplar mit der Bitte um Rücksendung nach Unterschrift, die jedoch unterbleibt, ist kein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen.
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