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Urteil Kein Mangel bei späterer Änderung des wissenschaftlich-technischen Sicherheitsstandards
Schlagworte
Kein Mangel bei späterer Änderung des wissenschaftlich-technischen Sicherheitsstandards; Einbruchserie als Mangel
Leitsätze
1. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht gemäß § 536 (a. F.) bzw. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, den Sicherheitsstandard eines vermieteten Bürogebäudes veränderten Sicherungserkenntnissen anzupassen.
2. Zur Frage, ob eine Einbruchserie einen Mangel der Mietsache darstellt.
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