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Urteil Kein Anspruch des Einzelgesellschafters vor Auseinandersetzung
Schlagworte
Kein Anspruch des Einzelgesellschafters vor Auseinandersetzung; Aufwendungsersatzansprüche nach Veräußerung nicht gegenüber Erwerber; Mieter-GbR; Mietereinbauten
Leitsätze
1. Ein Gesellschafter einer Mieter-GbR kann Ansprüche gegen die Mitgesellschafter erst nach Auseinandersetzung der Gesellschaft geltend machen. 2. Ein Aufwendungsersatzanpruch des Mieters für Investitionen richtet sich gegen denjenigen, der zum Zeitpunkt der Aufwendungen Vermieter ist; er wird durch einen Vermieterwechsel nach Veräußerung nicht berührt.
(Leitsätze der Redaktion)
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