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Urteil Kein Abzug von Abräumkosten bei Kündigungsentschädigung für Kleingärten
Schlagworte
Kein Abzug von Abräumkosten bei Kündigungsentschädigung für Kleingärten; nur Freistellungsanspruch für Rechtsanwaltskosten
Leitsätze
1. Von der Kündigungsentschädigung nach § 11 Bundeskleingartengesetz sind Abräumkosten nicht abzuziehen. 2. Vor Erteilung einer Kostenrechnung an den Mandanten kann dieser Rechtsanwaltskosten nicht als Schadensersatz verlangen; hier besteht nur ein Freistellungsanspruch.
(Leitsätze der Redaktion)
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