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Urteil Gewerbliche Weitervermietung durch Zwischenvermieter
Schlagworte
Gewerbliche Weitervermietung durch Zwischenvermieter
Leitsatz
Die gesetzliche Regelung des Mieterschutzes bei gewerblicher Weitervermietung (§ 565 BGB) gilt entsprechend auch dann, wenn ein mietender Verein Wohnungen an Mitglieder vermietet und damit den allgemeinen Wohnungsmarkt wie ein Vermieter bedient. (Leitsatz der Redaktion)
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