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Urteil Fortgeltung formularmäßig vereinbarter Kündigungsfristen
Schlagworte
Fortgeltung formularmäßig vereinbarter Kündigungsfristen
Leitsatz
Kündigungsfristen sind im Sinne von Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB "durch Vertrag vereinbart", wenn die Parteien in einem vor dem 1. September 2001 vereinbarten Formularmietvertrag die Kündigungsfristen so regeln, daß sie die in § 565 BGB a. F. festgelegten Fristen im einzelnen wiederholen (entgegen LG Hamburg GE 2002, 1123; und wie LG Berlin GE 2002, 1337).
(Leitsatz der Redaktion)
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