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Urteil Feuchtigkeitsschäden, - als Baumangel


Schlagworte

Feuchtigkeitsschäden, - als Baumangel; Schadensursache, keine Darlegungslast für -

Leitsatz

Der Auftraggeber genügt den Anforderungen an die Darlegung einer mangelhaften Abdichtung, wenn er nach seiner Behauptung darauf zurückzuführende Feuchtigkeitserscheinungen im Bauwerk vorträgt. Er muß weder darlegen, warum Nachbesserungsversuche gescheitert sind, noch welchen Weg die Feuchtigkeit im Bauwerk genommen hat.

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