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Urteil Erstattungsanspruch
Schlagworte
Erstattungsanspruch; gesetzlicher Vertreter; Auslagenerstattung; Werkvertrag; Schadensersatzanspruch
Leitsatz
Dem Eigentümer stehen Einwendungen gegen den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch bezüglich der Auslagen des gesetzlichen Vertreters aus dem zwischen diesem und dem Unternehmer abgeschlossenen Werkvertrag - hier Gewährleistungsansprüche - nicht zu; dies gilt auch für einen eventuell gegen den gesetzlichen Vertreter bestehenden Schadensersatzanspruch.
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