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Urteil Eigentumsvermutung


Schlagworte

Eigentumsvermutung; Widerlegung; Schenkung; Leihe

Leitsatz

Die zugunsten des gegenwärtigen Besitzers wirkende Eigentumsvermutung (§ 1006 BGB) ist jedenfalls dann nicht widerlegt, wenn - bei Unerweislichkeit sowohl einer Schenkung als auch einer bloßen Leihe des Vermögenswertes (hier einer Kunstsammlung) - die gegen die seinerzeitige Übereignung sprechenden Indizien nicht überwiegen.

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