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Urteil Detaillierung der Betriebskostenvereinbarung
Schlagworte
Detaillierung der Betriebskostenvereinbarung
Leitsatz
Eine wirksame Überwälzung von Betriebskosten (Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskostenvorauszahlungen) liegt nur vor, wenn vereinbart wird, welche Arten von Betriebskosten gemeint sind; dabei reicht es grundsätzlich aus, auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV zu verweisen. (Leitsatz der Redaktion)
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