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Urteil Bemühung zur Durchsetzung des Konkurrenzschutzes ausreichend
Schlagworte
Bemühung zur Durchsetzung des Konkurrenzschutzes ausreichend
Leitsatz
Ist der Vermieter verurteilt worden, dafür Sorge zu tragen, daß ein Mitmieter Konkurrenzschutz einhält, ist ein Vollstreckungsantrag gegen den Vermieter schon dann unbegründet, wenn dieser tätig geworden ist; auf den Erfolg der Tätigkeit kommt es nicht an. (Leitsatz der Redaktion)
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