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Urteil Belastungsgrenze nach Modernisierungs-Mieterhöhung wegen Fahrstuhleinbaus


Schlagworte

Belastungsgrenze nach Modernisierungs-Mieterhöhung wegen Fahrstuhleinbaus

Leitsätze

1. Der Fahrstuhleinbau bei einem Gebäude mit vier Obergeschossen zuzüglich Dachgeschoß stellt eine Modernisierung dar; unbeachtlich ist, daß der Fahrstuhl auf den halben Stockwerken und nicht auf der Ebene der Wohnungen hält.

2. Die Modernisierung ist dann nicht mehr zu dulden, wenn die Gesamtmiete einschließlich des Modernisierungszuschlages und des erhöhten Betriebskostenanteils einen Prozentsatz von 20 bis 30 % des Nettoeinkommens überschreitet, wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt. (Leitsätze der Redaktion)

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