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Urteil Begründungspflicht bei möglicher Rechtsbeschwerde
Schlagworte
Begründungspflicht bei möglicher Rechtsbeschwerde; Pflicht zur Begründung von anfechtbaren Beschlüssen
Leitsatz
Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben; anderenfalls sind sie nicht mit gesetzmäßigen Gründen versehen.
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