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Urteil Bauvertrag, formfreier - bei geplanter Veräußerung von Grundstücksteilen
Schlagworte
Bauvertrag, formfreier - bei geplanter Veräußerung von Grundstücksteilen
Leitsatz
Vereinbaren die Parteien in einem Bauvertrag, daß der Bau nicht vor der Veräußerung eines abgetrennten Teiles des Grundstücks des Bestellers erfolgen soll, ist der Bauvertrag jedenfalls dann nicht beurkundungsbedürftig, wenn der Besteller durch die Vereinbarung nicht auf diese Art der Finanzierung beschränkt wird.
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