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Urteil Baurecht
Schlagworte
Baurecht; Verunstaltung; Farbschmierereien; Graffiti
Leitsätze
1. Die Verunstaltungsfiktion bei Farbschmierereien in § 77 Abs. 2 Satz 1 BauO Bln ist verfassungsmäßig.
2. Eine Beseitigungsverfügung wegen Farbschmierereien ist auch dann verhältnismäßig, wenn mit erneuten Graffiti gerechnet werden muß.
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