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Urteil Ausschlussfrist
Schlagworte
Ausschlussfrist; Anmeldefrist; Eigentumserwerb aufgrund Eintragung im Grundbuch; kommunales Eigentum; Volkseigentum
Leitsatz
Mit Ablauf der Ausschlußfrist nach Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB kann auch die gemäß §§ 58, 56 a UmwG gegründete und in kommunalem Eigentum stehende Wohnungsgesellschaft das Eigentum an ehemals als Volkseigentum eingetragenen Grundstücken erwerben (anders: OLG Dresden VIZ 2000, 424 = ZOV 2000, 245).
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