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Urteil Arglistige Täuschung durch Makler
Schlagworte
Arglistige Täuschung durch Makler; Wertersatz in Höhe der ortsüblichen Miete
Leitsätze
1. Der Vermieter muß sich eine arglistige Täuschung durch den Makler zurechnen lassen, wenn dieser als Vertrauensperson des Mieters erscheint.
2. Nach Anfechtung des Mietvertrages haftet der Mieter auf Wertersatz in Höhe der ortsüblichen Miete für die Dauer seines Besitzes.
(Leitsätze der Redaktion)
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