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Urteil Anmeldung
Schlagworte
Anmeldung; Restitutionsantrag; Anmeldefrist; Erbauseinandersetzungsvertrag
Leitsatz
Fügt ein Antragsteller seiner Anmeldung Unterlagen für mehrere gleichgelagerte Fälle (Grundstücke einer Reihe) bei, so kann angenommen werden, daß sich die Anmeldung nicht nur auf das konkret bezeichnete Grundstück, sondern auch auf die übrigen Grundstücke beziehen soll.
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