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Urteil Angabe von Kürzungsbeträgen im Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Angabe von Kürzungsbeträgen im Mieterhöhungsverlangen
Leitsätze
1. Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn es keine Angaben zu Kürzungsbeträgen enthält.
2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Kürzungsbeträge nicht mehr abzuziehen sind.
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