« zurück zur Suche
Urteil Einstweilige Verfügung gegen Modernisierungsarbeiten im Außenbereich, ortsübliche Benutzung nach § 906 Abs. 2 BGB
Schlagworte
Einstweilige Verfügung gegen Modernisierungsarbeiten im Außenbereich, ortsübliche Benutzung nach § 906 Abs. 2 BGB
Leitsatz
Handelt es sich bei Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsarbeiten um übliche Verfahren zur Anbringung einer Wärmedämmung durch Aufstellen eines Gerüstes und Andübeln der Dämmplatten, sind die mit zeitweise erhöhten Einwirkungen verbundenen gewöhnlichen Arbeiten als ortsüblich hinzunehmen.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat