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Urteil Mieterkündigung aufgrund öffentlich-rechtlichen Nutzungsverbots für Gewerberäume, rechtmäßiges Alternativverhalten bei Schadensberechnung, Erstattung von Umzugskosten


Schlagworte

Mieterkündigung aufgrund öffentlich-rechtlichen Nutzungsverbots für Gewerberäume, rechtmäßiges Alternativverhalten bei Schadensberechnung, Erstattung von Umzugskosten

Leitsätze

a) Die Erheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens im Rahmen der Zurechnung des Schadenerfolgs richtet sich nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm. Voraussetzung ist zudem, dass derselbe Erfolg effektiv herbeigeführt worden wäre; die bloße Möglichkeit, ihn rechtmäßig herbeiführen zu können, reicht nicht aus (im Anschluss an BGHZ 120, 281, 287 = NJW 1993, 520, 522 und BGH, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 156/11 - NJW 2012, 2022). 

b) Zum Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens gegenüber dem auf Erstattung von Umzugskosten als Kündigungsfolgeschaden gerichteten Schadensersatzanspruch des Mieters. 

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