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Urteil Keine abgesonderte Befriedigung bei Fortbestand des dinglichen Rechts nach freihändigem Verkauf
Schlagworte
Keine abgesonderte Befriedigung bei Fortbestand des dinglichen Rechts nach freihändigem Verkauf; freihändige Verwertung eines Erbbaurechtes; dingliche Erbbauzinsen; Absonderung; Erlös; Insolvenz; Zwangsversteigerung; Veräußerungserlös
Leitsatz
Im Falle der freihändigen Verwertung eines Erbbaurechts erwirbt der Grundstückseigentümer wegen dinglicher Erbbauzinsen und Grundsteuern kein Absonderungsrecht an dem Erlös, wenn die Belastungen nach der Veräußerung fortbestehen.
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