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Urteil Erbbaurecht, Erbbauzinsen, Grundsteuer, Absonderungsrecht
Schlagworte
Erbbaurecht, Erbbauzinsen, Grundsteuer, Absonderungsrecht
Leitsatz
Im Falle der freihändigen Verwertung eines Erbbaurechts erwirbt der Grundstückseigentümer wegen dinglicher Erbbauzinsen und Grundsteuern kein Absonderungsrecht an dem Erlös, wenn die Belastungen nach der Veräußerung fortbestehen.
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