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  1. 64 S 233/18 - Anrechenbare Fläche von Hobbyräumen bei der Mieterhöhung
    Leitsatz: Hat der von einer Erdgeschosswohnung über eine Treppe zugängliche Hobbyraum im Kellergeschoss eine lichte Höhe von mindestens 2 m, ist seine Grundfläche für Mieterhöhungen - unabhängig davon, ob die Hobbyraumfläche im Mietvertrag separat neben der übrigen Wohnfläche ausgewiesen ist - bei der Wohnfläche der Wohnung in vollem Umfang mit anzurechnen. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    LG Berlin
    29.04.2019
  2. V ZR 208/15 - Ausübung des Wohnrechts nach Ermordung des Grundstückseigentümers durch den Berechtigten
    Leitsatz: a) Will der Grundstückseigentümer oder eine diesem nahestehende Person mit dem Berechtigten eines dinglichen Wohnungsrechts nicht mehr auf dem belasteten Grundstück zusammenleben, weil der Berechtigte an einem von ihnen ein vorsätzliches Tötungsdelikt begangen hat, kann die unveränderte Ausübung des Wohnungsrechts eine unzumutbare Belastung darstellen, die der Grundstückseigentümer bzw. sein Erbe nicht hinnehmen muss. b) Folge dessen ist aber regelmäßig nicht die Verpflichtung zur (entschädigungslosen) Aufgabe des Rechts, sondern die Verpflichtung, es auf Verlangen des Grundstückeigentümers nicht mehr selbst, sondern durch Überlassung an Dritte auszuüben.
    BGH
    11.03.2016

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    64 S 233/18
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