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Urteil Anrechenbare Fläche von Hobbyräumen bei der Mieterhöhung
Schlagworte
Anrechenbare Fläche von Hobbyräumen bei der Mieterhöhung
Leitsatz
Hat der von einer Erdgeschosswohnung über eine Treppe zugängliche Hobbyraum im Kellergeschoss eine lichte Höhe von mindestens 2 m, ist seine Grundfläche für Mieterhöhungen - unabhängig davon, ob die Hobbyraumfläche im Mietvertrag separat neben der übrigen Wohnfläche ausgewiesen ist - bei der Wohnfläche der Wohnung in vollem Umfang mit anzurechnen.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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