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Urteil Streitwertfestsetzung im Beschlussklageverfahren bei fehlendem Widerspruch in der Instanz
Schlagworte
Streitwertfestsetzung im Beschlussklageverfahren bei fehlendem Widerspruch in der Instanz
Leitsatz
Macht die klagende Partei in einem Beschlussklageverfahren Angaben zu ihrem Interesse an der Entscheidung, das nach § 49 GKG ein Element der Streitwertfestsetzung ist, und widerspricht sie der entsprechenden Streitwertfestsetzung in den Tatsacheninstanzen nicht, ist es ihr verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf ein höheres, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichendes Interesse zu berufen.
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