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Urteil Beschwer bei Ersetzung eines Abrechnungsbeschlusses
Schlagworte
Beschwer bei Ersetzung eines Abrechnungsbeschlusses
Leitsatz
Wird eine Klage abgewiesen, mit der der Kl. erreichen möchte, dass ein Abrechnungsbeschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG durch das Gericht ersetzt wird, bemisst sich die Beschwer des Kl. nach seinem Anteil am Nennbetrag der von ihm für zutreffend erachteten Jahresabrechnung (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, GE 2024, 152 = NJW 2024, 761 Rn. 8).
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