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Urteil Beschwer bei Ersetzung eines Abrechnungsbeschlusses


Schlagworte

Beschwer bei Ersetzung eines Abrechnungsbeschlusses

Leitsatz

Wird eine Klage abgewiesen, mit der der Kl. erreichen möchte, dass ein Abrechnungsbeschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG durch das Gericht ersetzt wird, bemisst sich die Beschwer des Kl. nach seinem Anteil am Nennbetrag der von ihm für zutreffend erachteten Jahresabrechnung (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, GE 2024, 152 = NJW 2024, 761 Rn. 8).

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