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Urteil Prüfung einer nicht zu rechtfertigenden Härte, Räumung, Suizidgefahr
Schlagworte
Prüfung einer nicht zu rechtfertigenden Härte, Räumung, Suizidgefahr
Leitsatz
Zu den Anforderungen an die gerichtliche Prüfung des Vorliegens einer nicht zu rechtfertigenden Härte i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bei der ernsthaften Gefahr eines Suizids des Mieters im Falle einer Verurteilung zur Räumung der Wohnung (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Oktober 2022 - VIII ZR 390/21, GE 2023, 37).
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