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Suchergebnis Urteilssuche (5 Urteile)

  1. 67 S 96/22 - Mindestfläche durch Vereinbarung
    Leitsatz: Die Parteien eines Mietvertrags schließen keine Sollvereinbarung über eine vom Vermieter gemäß den §§ 535 ff. BGB zu gewährleistende Mindestfläche der Mietsache, wenn der Mietvertrag neben einer konkreten m2-Angabe den (Formular-) Zusatz „Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der Mietsache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume“ enthält.
    LG Berlin
    21.06.2022
  2. 67 S 147/22 - Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Minderung im Fall der Unterschreitung der Wohnfläche
    Leitsatz: Hat der Vermieter vereinbart, dass die im Mietvertrag angegebene Fläche wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient, sondern sich der Umfang der gemieteten Sache vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume ergibt, so rechtfertigt die weitere formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Minderung im Fall der Unterschreitung der Wohnfläche gegenüber der in dem Mietvertrag angegebenen Fläche von bis zu 10 % jedenfalls in Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB die Annahme einer von dem Vermieter gewährleisteten Mindestfläche mit der Folge, dass im Fall einer zu Lasten des Mieters gehenden Flächendifferenz von mehr als 10 % die Minderungsbefugnis nicht ausgeschlossen ist.
    LG Berlin
    29.11.2022
  3. 67 S 20/23 - Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit (nur) zu einer marktüblichen Miete nach Berufung auf die Sozialklausel
    Leitsatz: Eine vom Gericht angeordnete Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nach §§ 574a Abs. 2 BGB, 308a Abs. 1 ZPO ist dem Vermieter grundsätzlich nur dann zumutbar, wenn die vom Mieter entrichtete Miete der marktüblichen Neuvermietungsmiete entspricht. Liegt die bisherige Vertragsmiete darunter und ist für den Mieter die Entrichtung einer marktüblichen Miete sozialverträglich, hat das Gericht neben der unbestimmten Fortsetzung des Mietverhältnisses eine entsprechende Erhöhung des Mietzinses anzuordnen.
    LG Berlin
    07.12.2023
  4. VIII ZR 20/23 - Keine Bindung des Berufungsgerichts an Beweiswürdigung der Vorinstanz
    Leitsatz: Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt. Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. Vielmehr können sich Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen i.S.v. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben (Bestätigung von BGH, Urteile vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03, BGHZ 162, 313, 315 f.; vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, GE 2017, 97 = WuM 2016, 743 Rn. 23).
    BGH
    08.08.2023
  5. L 5 R 144/12 ZVW - Übersiedler aus der ehemaligen DDR; Rentenberechnung; Fremdrentenrecht; Nachteilsausgleich wegen beruflicher Verfolgung
    Leitsatz: 1. DDR-Beitragszeiten der am 18. Mai 1990 bereits in die Bundesrepublik übergesiedelten ehemaligen DDR-Bürger berechnen sich für Versicherte ab Jahrgang 1937 nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) und nicht nach dem Fremdrentengesetz. 2. Die Regelung des § 259 a SGB VI begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und verstößt insbesondere weder gegen das Sozialstaatsprinzip, noch gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz oder die Eigentumsgarantie.
    Hessisches Landessozialgericht
    18.01.2013