« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (891 - 900 von 903)
Sortierung:
-
BLw 57/98 - Umstrukturierung der zu einer "Kooperation" zusammengeschlossenen LPGen in eine Aktiengesellschaft im Wege der übertragenden AuflösungLeitsatz: Die Umstrukturierung der zu einer "Kooperation" zusammengeschlossenen LPGen in eine Aktiengesellschaft im Wege der übertragenden Auflösung ist unwirksam (Bestätigung und Fortführung des Senatsbeschlusses vom 8. Mai 1998, BLw 39/97, WM 1998, 1650 = ZIP 1998, 1207 = ZOV 1998, 267).BGH05.03.1999
-
BLw 55/98 - Verpachtung von restitutionsbelasteten Grundstücken durch Treuhandanstalt; Fortsetzungsanspruchs bei der ZupachtLeitsatz: Zu den Voraussetzungen eines Fortsetzungsanspruchs bei der Zupacht. Zum Ausschluß des Fortsetzungsanspruchs bei der dreijährigen Verpachtung von restitutionsbelasteten Grundstücken durch die Treuhandanstalt.BGH05.03.1999
-
BLw 54/98 - LPG-Mitglied; Austritt ohne Zustimmung der VollversammlungLeitsatz: Ein Austritt aus der LPG war nicht deshalb unwirksam, weil die Vollversammlung ihm nicht zugestimmt hat.BGH05.03.1999
-
BLw 53/98 - PachtzinsanpassungLeitsatz: Zu den Voraussetzungen einer Pachtzinsanpassung (Ergänzung zu BGHZ 134, 158 ff.). In sog. echten Streitverfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen findet § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO entsprechende Anwendung.BGH05.03.1999
-
BLw 52/98 - LPG-Mitglied; Barabfindungsanspruch; Auskunftsanspruch; EinsichtsanspruchLeitsatz: Der Anspruch auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante Unterlagen setzt voraus, daß der Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt offen ist. Er ist nicht gegeben, wenn er die den Anspruch begründenden Tatsachen erst ermitteln helfen soll.BGH05.03.1999
-
BLw 3/99 - LPG-Haftung bei unwirksamer UmwandlungLeitsatz: Ist eine Nachfolgegesellschaft mangels wirksamer Umwandlung nicht Rechtsnachfolgerin einer LPG geworden, verteidigt sie aber die Wirksamkeit der Umwandlung, so folgt daraus weder ein Schuldbeitritt zur LPG i. L. noch eine Haftung nach § 15 Abs. 3 oder § 25 Abs. 3 HGB.BGH26.10.1999
-
BLw 36/98 - LPG-Mitglied; Wertminderung an der LPG überlassenen Gebäuden der Hofstelle; Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der WerterhaltungspflichtLeitsatz: Hat ein LPG-Mitglied durch gesonderten Nutzungsvertrag seine Hofstelle der LPG überlassen, so ist der Streit über eine geltend gemachte Wertminderung an den überlassenen Gebäuden dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zuzuordnen. Zur Berechnung der Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Werterhaltungspflicht aus dem zwischen dem Mitglied und der LPG geschlossenen Nutzungsvertrag.BGH05.03.1999
-
BLw 20/99 - LPG-Umwandlung durch VermögensübertragungLeitsatz: 1. Die Vorschrift des § 34 Abs. 3 LwAnpG (1991) findet auf die Teilung und den Zusammenschluß von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften nach §§ 4 ff. LwAnpG entsprechende Anwendung (Ergänzung zu BGHZ 137, 134, 140). 2. § 16 a LPGG gewährt nicht neben den Regelungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine weitere Möglichkeit der Umwandlung einer LPG durch Vermögensübertragung.BGH26.10.1999
-
BLw 17/99 - LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch des zuteilungsfähigen Erben; Berechnung des Abfindungsanspruch bei Ablehnung der Übernahme des BodensLeitsatz: a) Bei der Berechnung von Abfindungsansprüchen nach § 44 Abs. 1 LwAnpG ist eingebrachtes Bodenreformland zugunsten eines Erben des Landeinbringers zu berücksichtigen, wenn der Erbe zuteilungsfähig war. Daß es ihm - förmlich - zugeteilt worden ist, ist nicht Voraussetzung. b) Hat ein an sich zuteilungsfähiger Erbe die Übernahme des Bodens abgelehnt, so findet das Grundstück bei der Berechnung der Abfindungsansprüche keine Berücksichtigung.BGH26.10.1999
-
3 U 181/98 - Hausverwaltung durch VEB/KWV; Beweis für Kreditaufnahme; Instandhaltungskreditnachweis; Instandsetzungskreditnachweis; Globalvertrag; DarlehensauszahlungsnachweisLeitsatz: 1. Die Auszahlung von DDR-Instandhaltungs- und Instandsetzungskrediten an den Verwalter (VEB KWV) kann sich aus dem Nachweis der Bezahlung von Handwerkerrechnungen ergeben. 2. Im Einzelfall kann dieser Nachweis auch durch Zeugenbeweis erbracht werden, wenn sich unzweifelhaft aus den Umständen der Kreditaufnahme, dem Abschluß des Globalkreditvertrages, den Umständen der Rechnungserteilungen durch die Handwerksbetriebe und Verrechnung der Zahlungen, die Darlehensauszahlungen sich belegen lassen.OLG Brandenburg13.10.1999