« zurück zur Suche
Urteil LPG-Mitglied
Schlagworte
LPG-Mitglied; Barabfindungsanspruch; Auskunftsanspruch; Einsichtsanspruch
Leitsatz
Der Anspruch auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante Unterlagen setzt voraus, daß der Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt offen ist. Er ist nicht gegeben, wenn er die den Anspruch begründenden Tatsachen erst ermitteln helfen soll.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat