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  1. VII ZR 277/97 - Vorzeitig beendeter Werkvertrag; Kalkulation ersparter Kosten; verkürzter Vergütungsanspruch
    Leitsatz: a) Eine differenzierende Darstellung der Kalkulation der ersparten Aufwendungen nach Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses ist dann entbehrlich, wenn Unter- oder Fehlkalkulationen einzelner Positionen zu Lasten des Bestellers nicht nennenswert verdeckt und auch sonst Interessen der Rechtswahrung des Bestellers nicht nennenswert berührt werden können (Konkretisierung von BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94 = BGHZ 131, 362 Leitsatz 3). b) Anforderungen an die Darstellung der Kalkulation des um die ersparten Aufwendungen verkürzten Vergütungsanspruchs lassen sich nicht schematisch festlegen. Sie ergeben sich aus dem Vertragsgegenstand im Einzelfall. Durch diesen werden sie bestimmt und begrenzt. Der Unternehmer genügt seiner Darlegungslast in aller Regel, wenn er ersparte Aufwendungen unter Zugrundelegung seiner Kalkulation vorträgt, die nach System und Differenzierung für Aufträge der konkret vorliegenden Art gebräuchlich ist.
    BGH
    14.01.1999
  2. VII ZR 73/98 - Vertragsstrafe, trennbare Klausel über -; Fristüberschreitung, - des Auftrag- nehmers nach VOB; Fertigstellungsfrist, Überschreitung der -
    Leitsatz: a) Wird in einer Vertragsstra fenklausel wegen der Fristen auf eine weitere Klausel Bezug ge nommen, in der verschiedene Ausführungsfristen in sprachlich, optisch und inhaltlich voneinander getrennten Tatbeständen geregelt sind, so liegen trennbare Rege lungen der Vertragsstrafe vor, die einer eigenständigen Inhaltskon trolle unterzogen werden können. b) Den Auftragnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, er habe die Fristüberschreitung nicht zu ver treten oder durch von ihm nicht zu vertretende Umstände sei der Zeitplan so gestört, daß ein An spruch auf Vertragsstrafe ganz entfällt. c) Der Auftragnehmer kann sich auch dann auf fehlendes Ver schulden berufen, wenn er eine Behinderung nicht gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B angezeigt hat. d) Knüpft eine Klausel die Ver tragsstrafe an die Überschreitung der Fertigstellungsfrist, so endet der Verzug des Auftragnehmers mit der Fertigstellung und nicht erst mit deren Anzeige.
    BGH
    14.01.1999
  3. IX ZR 140/98 - Vorauszahlungsbürgschaft, - für Män- gelbeseitigungskosten an Wohnungsei- gentum, Umfang einer -
    Leitsatz: Die formularmäßige Vorauszah lungsbürgschaft eines Kreditinsti tuts, die alle etwaigen Ansprüche des Käufers gegen den zum Umbau des verkauften Wohnungseigen tums verpflichteten Verkäufer "auf Rückgewähr oder Auszahlung der ... Vermögenswerte" sichert, wel che der Käufer anstelle von Zahlun gen nach Baufortschritt in einem Betrag vorausgeleistet hat, kann auch Ansprüche des Käufers auf Ersatz für Aufwendungen zur Män gelbeseitigung umfassen.
    BGH
    14.01.1999
  4. 2Z BR 187/98 - Ersatzzustellung; Zustellung; Niederlegung; Frist; Rechtsmittelfrist; Versäumung; Verschulden; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
    Leitsatz: 1. Bei einer Ersatzzustellung durch Niederlegung beginnt die Frist mit der Benachrichtigung des Zustellungsempfängers und der anschließenden Niederlegung des zuzustellenden Schriftstücks. Eine Kenntnisnahme des Zustellungsempfängers von diesem ist nicht erforderlich. 2. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist nicht unverschuldet, wenn eine rechtsunkundige Person irrtümlich der Annahme ist, bei einer Ersatzzustellung durch Niederlegung beginne die Frist mit der Abholung des zuzustellenden Schriftstücks.
    BayObLG
    14.01.1999
  5. XII ZR 208/96 - Generalquittung; Verzicht; Nutzungsentschädigung; Abtretung; Rückgabeanspruch; verspätete Rückgabe
    Leitsatz: Eine Generalquittung, in der der Vermieter bei verspäteter Rückgabe der Mietsache dem Mieter gegenüber erklärt, er werde keine Ansprüche mehr - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, schließt nicht aus, daß der Käufer der Mietsache, dem der Vermieter den Rückgabeanspruch bereits abgetreten hat, wegen der verspäteten Rückgabe rückständigen Mietzins, Nutzungsentschädigung sowie Schadensersatz wegen des Räumungsverzugs geltend machen kann.
    BGH
    13.01.1999
  6. 3 S 193/98 - Müllschlucker; Stillegung; Instandsetzung; Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: Der Mieter muß die Stillegung eines Müllschluckers durch den Vermieter zur Vermeidung erheblicher Instandsetzungskosten dulden, wenn er durch Ortssatzung ohnehin zur Mülltrennung verpflichtet ist und Restmüll in nur geringem Umfang ohne Inanspruchnahme des Müllschluckers zu entsorgen bleibt.
    LG Mainz
    13.01.1999
  7. BVerwG 8 B 266.98 - Widerspruchsbescheid; Aufhebungsinteresse
    Leitsatz: Im Rahmen eines Verpflichtungsbegehrens auf Rückerstattung nach dem Vermögensgesetz ist ein schützenswertes Interesse an der isolierten Aufhebung des - verfahrensfehlerhaft ergangenen - Widerspruchsbescheids mangels eines behördlichen Ermessens- oder Beurteilungsspielraums regelmäßig nicht anzuerkennen; die bloße Hoffnung, daß die Widerspruchsbehörde eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung treffen könnte als das Gericht, genügt hierfür nicht.
    BVerwG
    13.01.1999
  8. 6 S 184/98 - Untervermietung; Untermiete; Erlaubnis; Sonderkündigungsrecht
    Leitsatz: Will der Mieter mit der Bitte um Genehmigung einer Untervermietung lediglich die Kündigungsfrist verkürzen, so entsteht sein Sonderkündigungsrecht wegen verweigerter Untervermietungserlaubnis nicht, wenn er dem Vermieter keinen konkreten Untermietwilligen benennt.
    LG Braunschweig
    12.01.1999
  9. 62 S 290/98 - Anspruch auf Kündigung durch Vermieter
    Leitsatz: Wenn andere Abhilfeversuche erfolglos geblieben sind, kann der Mieter vom Vermieter die fristlose Kündigung eines Mitmieters wegen ständiger Lärmbelästigung verlangen.
    LG Berlin
    11.01.1999
  10. 62 S 389/98 - Umrechnung von Brutto- auf Nettomiete durch ortsübliche Betriebskosten; kein Zurückbehaltungsrecht wegen behebbarer Mängel im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens
    Leitsatz: 1. Begründet der Vermieter das auf die Erhöhung einer Bruttomiete gerichtete Mieterhöhungsverlangen mit dem Berliner Mietspiegel (West) 1998, so sind bei der Umrechnung von Brutto- in Nettomiete nicht die Betriebskosten der konkreten Wohnung, sondern die ortsüblichen Betriebskosten zugrunde zu legen; das gilt ungeachtet der Tatsache, daß der veröffentlichte Berliner Mietspiegel die ortsüblichen Betriebskostenwerte nicht enthält. 2. Der Mieter kann sich gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung nicht auf behebbare Mängel zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes berufen.
    LG Berlin
    11.01.1999