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Urteil Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnung, - als Kapitalanlage, Ferienwohnung, Mischnutzung, Steuerbemessung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Schlagworte
Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnung, - als Kapitalanlage, Ferienwohnung, Mischnutzung, Steuerbemessung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Leitsatz
Die Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer unter Zugrundelegung der gesamten Jahresrohmiete ist rechtswidrig, wenn von vornherein nur eine vertraglich befristete Eigennutzungsmöglichkeit besteht (hier: 4 Wochen).
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