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Urteil Zweckbestimmung "Gewerbe (oder) Laden" schließt Restaurant im Teileigentum nicht aus
Schlagworte
Zweckbestimmung "Gewerbe (oder) Laden" schließt Restaurant im Teileigentum nicht aus
Leitsatz
Sind die Räume einer Einheit in der Teilungserklärung als "Teileigentum" aufgeführt und ist im Aufteilungsplan sowohl die Bezeichnung "Gewerbe" wie auch "Laden" angegeben, ist damit die Nutzung des Teileigentums als Restaurant nicht ausgeschlossen.
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