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Urteil Zustimmung zur Mieterhöhung keine Gesamtschuld
Schlagworte
Zustimmung zur Mieterhöhung keine Gesamtschuld
Leitsatz
Wenn mehrere Mieter nach § 2 MHG verpflichtet sind, dem Mieterhöhungsverlangen zuzustimmen, handelt es sich um eine Teilschuld im Sinne von § 420 BGB und keine Gesamtschuld.
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