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Urteil Zustimmung zu baulicher Veränderung
Schlagworte
Zustimmung zu baulicher Veränderung; Ersetzung durch Mehrheitsbeschluß
Leitsatz
Ersetzt die Gemeinschaftsordnung das Erfordernis der Zustimmung benachteiligter Wohnungseigentümer zu baulichen Veränderungen durch einfachen Mehrheitsbeschluß, so muß dieser sachliche Gründe haben und darf die nicht zustimmenden Wohnungseigentümer nicht unbillig benachteiligen (wie BayObLG NJW-RR 1990, 209 und BGHZ 95, 137).
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