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Urteil Zurückbehaltungsrecht
Schlagworte
Zurückbehaltungsrecht; Minderungsrecht; Ausschluß; Formularmietvertrag; AGB
Leitsatz
Ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die "Zurückbehaltung von Mietbeträgen bzw. Mietteilbeträgen" ausgeschlossen, bleibt es dem Mieter gleichwohl unbenommen, wegen des Vorhandenseins von Mängeln des Mietobjekts den vereinbarten Mietzins zu mindern.
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