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Urteil Zurückbehaltungsrecht


Schlagworte

Zurückbehaltungsrecht; Minderungsrecht; Ausschluß; Formularmietvertrag; AGB

Leitsatz

Ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die "Zurückbehaltung von Mietbeträgen bzw. Mietteilbeträgen" ausgeschlossen, bleibt es dem Mieter gleichwohl unbenommen, wegen des Vorhandenseins von Mängeln des Mietobjekts den vereinbarten Mietzins zu mindern.

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