« zurück zur Suche
Urteil Zurückbehaltungsrecht
Schlagworte
Zurückbehaltungsrecht; Minderungsrecht; Mietminderung; Mangel; Zahlungsvorbehalt
Leitsatz
Der Mieter hat neben dem Recht der Minderung nach § 537 BGB selbständig ein Zurückbehaltungsrecht nach §§ 320, 536 BGB, das in Ausnahmefällen aufgrund der Abwägung nach § 320 Abs. 2 BGB gemäß Treu und Glauben unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 539 BGB ausgeschlossen sein kann. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn der Mieter einen Mangel für die Dauer von elf Jahren ohne Minderung und ohne Zahlungsvorbehalt hinnimmt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat