« zurück zur Suche
Urteil Wohnungsvermittlung
Schlagworte
Wohnungsvermittlung; Provisionsanspruch; Verflechtung; Rückforderungsanspruch; Makler; Wohnungsmakler
Leitsätze
a) Der mit dem Vermieter verflochtene Wohnungsmakler hat auch dann keinen Provisionsanspruch gegen den Mieter, wenn er diesem die Verflechtung vor Mietvertragsabschluß offengelegt hat.
b) Fordert der Mieter gleichwohl gezahlte Provisionen zurück, obliegt dem Makler die Beweislast dafür, daß der Mieter bei Zahlung die Rechtslage im Ergebnis zutreffend erfaßt hatte.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat